Beide bilden den gleichen Index ab. ETFs (börsengehandelte Indexfonds) sind jedoch in der Regel aus den folgenden Gründen vor­zuziehen:

ETFs unterstehen den Regeln für Anlagefonds. Die Anteile sind Sondervermögen, die dem Kunden gehören. Sie wären also von einem Konkurs der Hausbank oder des Herausgebers des ETFs nicht be­troffen. Indexzertifikate hingegen sind Schuldverschreibungen, also quasi Darlehen an einen Emittenten, zum Beispiel an eine Bank. Geht die Herausgeberin Konkurs, kann das Geld vollständig verloren gehen.

Bei der Performance von ­Aktien-ETFs sind die Dividenden immer mitberücksichtigt (siehe K-Geld 3/2016). Bei Indexzertifi­katen ist das nicht immer der Fall, ihre Rendite kann somit tiefer ausfallen.

Indexzertifikate sind weniger gut handelbar.