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Ja, Sie können auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus Pensionskasseneinkäufe tätigen, sofern Ihre Kasse das vorsieht. Beachten Sie: Da Sie Ihr Pensionskassengeld als Kapital beziehen möchten, müssen Sie die dreijährige Sperrfrist beachten. Das bedeutet: Ein Kapitalbezug ist nur möglich, wenn Sie die Einkäufe bis spätestens drei Jahre vor Ihrer geplanten Pensionierung mit 70 Jahren einbezahlt haben. Die drei Jahre...
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