Ja, Sie können auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus Pensionskasseneinkäufe tätigen, sofern Ihre Kasse das vorsieht. Beachten Sie: Da Sie Ihr Pensionskassengeld als Kapital beziehen möchten, müssen Sie die dreijährige Sperrfrist beachten. Das bedeutet: Ein Kapitalbezug ist nur möglich, wenn Sie die Einkäufe bis spätestens drei Jahre vor Ihrer geplanten Pensionierung mit 70 Jahren einbezahlt haben. Die drei Jahre sind auf den Tag genau zu verstehen. Ein Beispiel: Wenn Sie am 1. Januar 2021 einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse tätigten, dürfen Sie frühestens am 2. Januar 2024 einen Kapitalbezug machen.