Pensionskassen müssen die obligatorischen Guthaben der Versicherten mit mindestens 1 Prozent verzinsen. Diesen Mini- malwert legt der Bundesrat fest. Viele Pensionskassen verzinsen die Guthaben aber besser, wenn die Anlageerträge gut waren.

Bei Zinskonten sucht man selbst den Mindestzins vergeblich. So bekommen Bankkunden bei Sparkonten mit Sonderkonditionen zurzeit bestenfalls noch 0,15 Prozent. Und bei Kassen­obligationen muss man bereit sein, sein Geld acht Jahre la...