Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind beliebt. Damit lässt sich die Altersvorsorge aufbessern. Und gleichzeitig spart man Steuern. Denn solche Nachzahlungen darf man in der Steuererklärung voll­umfänglich von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Ein späterer Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert.

Damit das Steuersparen nicht überbordet, sieht das Gesetz allerdings Grenzen vor. Insbesondere dürfen...