Der Zürcher Regierungsrat beschloss im Jahr 2018, die Kempt­talerstrasse in Fehraltorf ZH zu sanieren. Ein Grundeigentümer musste dafür einen schmalen Landstreifen mit einer Fläche von rund 22 Quadratmetern hergeben. Die Schätzungskommission legte die Entschädigung des Grundeigentümers fest: Sie veranschlagte 590 Franken pro Quadratmeter. Es handle sich um minderwertiges Vorgartenland, weshalb vom Baulandwert von 890 Franken rund ein Drittel abzuziehen sei. Der Grundeigentümer wehrte sich und verlangte 830 Franken pro Quadratmeter – so viel habe er für das Land gezahlt. Doch er blitzte vor sämtlichen Instanzen ab: Es sei nicht zu beanstanden, dass die Schätzungskommission für die Entschädigung von Vorgartenland einen tieferen Preis angesetzt habe.

Bundesgericht, Urteil 1C_681/2019 vom 19. Mai 2021