Ja. Auszahlungen von Lebensversicherungen sind im Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Deutschland nicht separat geregelt. Somit ist die Versicherung in der Schweiz steuerbar. Die deutsche Steuerbehörde erstattet Ihnen die eingezogene Steuer zurück. Dafür müssen Sie Folgendes tun: Fordern Sie bei der deutschen Bundesfinanzverwaltung das entsprechende Antragsformular an. Dieses Formular müssen Sie in dreifacher Ausführung an die Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzkantons Aargau senden. Das kantonale Steueramt retourniert Ihnen darauf zwei Exemplare mit eingetragener Wohnsitzbestätigung. Ein Exemplar senden Sie dann an die betreffende Steuerverwaltung in Deutschland, und zwar zusammen mit dem Beleg über den Abzug der Kapitalertragssteuer. 

Ob und wie die Schweiz Auszahlungen von deutschen Lebensversicherungen besteuert, ist unterschiedlich: Lebensversicherungen mit periodischen Zahlungen sind steuerfrei, bei Versicherungen mit Einmalprämie müssen die Erträge in der Schweiz meist als Einkommen versteuert werden.