Nein. Ohne eine Vollmacht ­Ihrer Tante haben Sie keinen ­Anspruch auf Einblick in die finanziellen Transaktionen. Der Treuhänder darf ohne Einwilligung ­Ihrer Tante Drittpersonen keine Auskünfte erteilen. 

Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Tante an Altersdemenz leidet und der Treuhänder diese Situation ausnützt, können Sie die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einschalten. Bei einer Urteilsunfähigkeit stellt diese Behörde sicher, dass die Interessen und Rechte Ihrer Tante geschützt werden. Der Treuhänder müsste dann seine Akten ­offenlegen und gegenüber der ­Behörde ­Rechenschaft ablegen.

Übrigens: Laut Gesetz muss der Treuhänder Ihrer Tante von sich aus die Kesb einschalten, falls Ihre Tante Anzeichen von Demenz zeigt.