Verunfallte Angestellte sind über ihren Betrieb versichert, wenn sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten. Die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlt die Heilungskosten und ab dem dritten Tag ein Unfalltaggeld, das den kurzfristigen Lohnausfall ersetzt. Wird jemand wegen eines Unfalls dauerhaft erwerbsunfähig – also invalid –, fliesst aus der Unfallversicherung, der Invalidenversicherung (IV) sowie der Pensionskasse insgesamt eine Rente bis maximal ...