Altersvorsorge. Geld auf Freizügigkeitskonten muss erst 5 Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter ­be­zogen werden. Frauen können sich also bis zum Alter 69 Zeit lassen, Männer bis 70, bis sie sich das Kapital auszahlen lassen. Das gilt im Unterschied zur Säule 3a auch dann, wenn man nicht mehr erwerbstätig ist. Das wusste auch ein K-Geld-Leser aus Neuenhof AG. Er löste sein Freizügigkeitskonto am 70. Geburtstag auf. Bald darauf erhielt er ein Schreiben des Steueramts. Es warf ihm vor, dass er «gemäss gesetzlichen Bestimmungen» das Konto schon mit 65 hätte auflösen müssen. Eigentlich hätte deshalb das kantonale Steueramt eine Busse wegen vollendeter Steuer­hinterziehung aussprechen müssen, hiess es im Brief. Das Gemeindesteueramt sei aber «ausnahmsweise» bereit, auf ein ordentliches Nachsteuer- und Bussenverfahren zu ­v­erzichten, wenn er die zu wenig veranlagten Steuern nachzahle. Der Leser liess sich von K-Geld beraten und reklamierte beim Steueramt von Neuenhof. Und siehe da: Das Gemeindesteueramt verzichtete auf Nachsteuern und entschuldigte sich für den Irrtum.