Nein. Die Stiftung Auffang­einrichtung BVG hat mehrere Angebote. Eines davon ist das nor­male Freizügigkeitskonto. Daraus zahlt die Auffangeinrichtung keine ­Rente – wie die allermeisten anderen Freizügigkeitsstiftungen auch nicht.

Doch die Auffangeinrichtung hat auch das spezielle Angebot «Freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge ohne Risikoleistungen». Ältere Interessenten, die zum Beispiel ihren Job verlieren, können ihr Freizügigkeitsgeld in dieses Produkt überweisen. Es heisst «Vor­sorgeplan WO».

Dann müssen sie weiterhin ­Beiträge zahlen, erhalten aber im Gegenzug von der Auffangeinrichtung später, im Pensionsalter, eine monatliche Rente. Es ist also eine prämienpflichtige Versicherung. Mitversichert ist auch eine Witwenrente von 60 Prozent der Alters­rente. Diese kommt zum Tragen, wenn zum Beispiel ein Mann stirbt, der bereits von der Auffangeinrichtung eine Rente bezog.

Allerdings ist das Angebot sehr teuer. Ab Alter 55 verlangt die Auffangeinrichtung 23,2 Prozent des versicherten Jahreslohns. Bei einem versicherten Jahreslohn von beispielsweise 20000 Franken sind das happige 4640 Franken. So erstaunt es nicht, dass nur einige Hundert Personen so versichert sind.

Der Umwandlungssatz, zu dem das Altersguthaben in eine Rente umgerechnet wird, beträgt 6,8 Prozent. Das entspricht der gesetz­lichen Regelung. Allerdings wandelt die Auffangeinrichtung nur den ­gesetzlichen Teil des Altersgut­habens in eine Rente um. Der ­überobligatorische Teil des Alters­guthabens muss bei Erreichen des Rentenalters bar bezogen ­werden.