Wer seine Arbeit vorüber­gehend aufgibt und aus der Pen­sionskasse des Betriebs austritt, muss sein angespartes Vorsorgegeld vorübergehend parkieren. Es gibt zwei Möglichkeiten: Man ­deponiert das Geld entweder auf dem Frei­zügigkeitskonto einer Bankstiftung oder im Rahmen  ­einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung. Mit solchen Policen ist meist der Todesfall versichert.

Die Zinsen für Freizügigkeitskonten der Bank...