Alfred Wandeler aus dem Raum Bern (Name geändert) war bei ­einer mittelgrossen Firma in ­seiner Region beschäftigt. Sein Arbeitgeber hat eine firmeneigene Pensionskasse – und deren Reg­lement enthält eine Spezialität, die in der Schweiz selten ist: Wenn An­gestellte pensioniert werden, ­müssen Sie einen Teil des Alters­kapitals bar beziehen. Den Rest erhalten sie als Rente, falls sie das wünschen.

Steuerersparnis du...