Rein rechnerisch, ja. So sieht die Rechnung aus, wenn man ­annimmt, dass Sie einen Kredit mit fünf Jahren Laufzeit zu einem Zins von 6 Prozent erhalten:

Ihre Zinskosten betragen 6000 Franken. Bei einem an­genommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent sparen Sie bei der Einzahlung 5000 Franken Einkommenssteuern. Zudem sparen Sie über die Laufzeit von fünf Jahren 1500 Franken Einkommenssteuern, weil Sie den Zins in der Steuererklärung abziehen dürfen.

In der Pensionskasse bringen die 20000 Franken zusätzlich rund 1020 Franken Zins (gerechnet mit 1 Prozent). Das entspricht zusammengezählt einem kurz­fristigen Gewinn von 7520 Franken.

Auf die Kapitalauszahlung von 21020 Franken (inklusive aufgelaufenen Zins) fallen in ­Basel 630 Franken Steuern an. Sie gewinnen also 890 Franken (7520 Franken aus Steuerersparnis und Zins minus 6630 Franken aus Kreditzins plus Steuern auf die Kapitalleistung).

Nicht berücksichtigt wurde bei dieser Rechnung, dass Kapital und Ertrag während der fünf ­Jahre in der Pensionskasse steuerfrei sind. Auf der anderen Seite wurde aber ebenfalls nicht berücksichtigt, dass Sie auf dem Geld für die jährlichen Zins­zahlungen, die Sie während fünf Jahren aus ­Ihrem Vermögen bestreiten müssen, keinen Kapital­ertrag mehr haben.

Trotzdem rät K-Geld davon ab. Denn mit diesem Vorgehen gehen Sie ein unkalkulierbares ­Risiko ein: Verlieren Sie innerhalb der Kapitalbezugssperre von drei Jahren vor dem offiziellen Rentenalter (Frauen 64, Männer 65) Ihre Stelle, so dürfen Sie Ihre Altersvorsorge nur noch als Rente beziehen – oder Sie würden die Steuerersparnis von 5000 Franken aus dem Einkauf verlieren.