Dritte Säule. Wer Geld auf einem 3a-Konto oder in einem 3a-Wertschriftendepot hat, kann dieses jederzeit auf eine andere Bank überweisen oder für den Einkauf in die Pensionskasse verwenden. Bisher war unklar, ob dies nur bis fünf Jahre vor dem Pensionsalter möglich ist – also für Frauen bis 59 und für Männer bis 60 Jahre. Denn es gab Banken, die eine Überweisung verweigerten, wenn der Kontoinhaber die Altersgrenze überschritten hatte (K-Geld 4/14). 

Eine revidierte Verordnung des Bundes stellt nun klar: Säule-3a-­Guthaben können bis zum ordentlichen Rentenalter 64 (Frauen) und 65 (Männer) jederzeit auf eine andere Bank transferiert oder für den Einkauf in die Pensionskasse verwendet werden. Nachher sind Überweisung und Einkauf während weiteren fünf Jahren möglich, falls der Vorsorgenehmer erwerbstätig bleibt. Diese Änderungen ­gelten seit dem 1. Oktober.