Banken lieben Begriffe, die gut klingen, aber die Tatsachen verschleiern. Gesamtkostenkennzahl ist ein solcher Begriff. Oft wird er auch in der englischen Variante Total Expense Ratio verwendet, abgekürzt TER. Die Gesamtkostenkennzahl gibt vor, die gesamten jährlichen Kosten ­eines Anlagefonds auszuweisen. Sie wird in Prozent angegeben. Eine TER von 1 Prozent bei einer Investition von 10000 Franken bedeutet, dass der Herausgeber des Fonds jährlich 100 Franken kassiert. Doch eine ganze Reihe von Gebühren ist in der TER nicht enthalten: etwa Börsengebühren, Courtagen der Banken und Umsatzabgaben. Auch über die einmaligen Kosten beim Fondskauf sagt die TER nichts.

Tipp: Seit zehn Jahren muss jeder in der Schweiz vertriebene Anlagefonds über ein Informationsblatt für Anleger verfügen, die «Wesentlichen Anlegerinformationen». Es findet sich auf der Internetseite des Fondsherausgebers, oft auch unter dem Kürzel KIID. Das steht für Key Investor Information Document. Die «Wesentlichen Anlegerinforma­tionen» informieren detaillierter und transparenter über die anfallenden Kosten als die TER. Und seit 2020 müssen die Herausgeber von strukturierten Produkten ein ähnliches Dokument veröffentlichen: das Basisinformationsblatt. Es informiert umfassend über die anfallenden Kosten dieser mit vielen versteckten Gebühren belasteten Produktkategorie und ist ebenfalls auf der Website des Produktherausgebers zu finden.