Ja. In der Stadt Zürich dürfen Pen­sionierte bei subventionierten Wohnungen das höchstzulässige steuerbare Vermögen von 200000 Franken überschreiten. Dafür wird ein Zwanzigstel des Vermögens, das über 100'000 Franken liegt, zum Einkommen hinzugerechnet. Bei den selbsttragenden Wohnungen wird ein Zehntel des 200'000 Franken überschreitenden Vermögens zum Einkommen hinzugezählt.

Anders ist die Situation bei Wohnbaugenossenschaften: Hier entscheidet jede selbst, nach welchen Regeln sie die Wohnungen vermietet.