Werbeaktion. «Lotto ist die ­beste Altersvorsorge»: Unter ­diesem Motto führte die Ver­sicherungsgesellschaft Generali einen Wettbewerb durch. Dem Gewinner zahlt die Generali ­jedes Jahr den Maximalbetrag auf ein 3a-Konto ein. Zum Mitspielen mussten die Teil­nehmer einen abgelaufenen ­Lotto-Spielschein einschicken.

Das fanden die Werbe-Generäle der Generali wohl generell ­glatt, nehme ich an. Doch sie haben die Lotto-Idee nicht zu Ende ­gedacht. Ist ein Beleg über die Teilnahme an einem Lottospiel gefordert, hätte die Ver­sicherung genauso gut den Leistungs­ausweis eines Vermögens­verwalters verlangen können. Geld einem Verwalter anzu­vertrauen, ist schliesslich auch ein Glücksspiel. 

Die Generali hätte auch ein ­Ticket für einen Fussballmatch verlangen können, meine ich. In den Stadien sind ebenfalls jede Menge Zufälle im Spiel. ­Sogar eine Vorladung vor den Richter wäre möglich ge­wesen. Prozesse sind ja oft auch reine Gückssache. Die Generali hätte sogar eine ihrer eigenen Policen mit Überschussbetei­ligung ­verlangen können. Denn die in Aussicht gestellten ­Überschüsse sind faktisch auch nur eine Lotterie.