Zwei Hausbesitzer aus dem ­Kanton Bern wohnen am gleichen Hang. Der Eigentümer des oberen Grundstücks schüttete sein Grundstück in den 1980er- Jahren an der Grenze auf und ­sicherte dort diese Erhöhung mit einer Holzwand. Über die Jahre verschob sich die Holzwand in Richtung des unteren Grundstücks und wurde morsch. Der ­Eigentümer des unteren Hauses forderte von seinem Nachbarn, er solle eine neue Mauer entlang der Grenze erstellen. Dieser ...