Wer als Privatperson eine Liegenschaft verkauft, zahlt eine Grundstückgewinnsteuer auf den steuerbaren Gewinn. Wie sich dieser Gewinn errechnet, ist eigentlich klar: Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis. Davon werden aber noch wertvermehrende Investitionen wie beispielsweise der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses abgezogen. Das senkt Gewinn und Steuer.

In den allermeisten Kantonen gilt zudem: Je länger eine Liegenschaft im Besitz ihrer Eigentümer war, dest...