Im April 2015 staunten die Stockwerkeigentümer der Siedlung «Fridlimatt» in Binz ZH. Sie hatten eben die Verwaltung gewechselt, und von der neuen erhielten sie unaufgefordert eine Kostenaufstellung für die Steuererklärung.

Der Hintergrund: Wohnungsbesitzer können bei den ­Renovations- und Unterhalts­kosten entweder die Pauschale abziehen – oder die tatsächlichen und belegten Kosten, falls diese zusammen einen höheren Betrag ergeben als die Pauschale.

Stellt nun ein Wohnungs­eigentümer die effektiven Kosten zusammen, dann weiss er genau, was er selber für seine Wohnung ausgegeben hat. Was aber ist mit den Unterhaltskosten, die über die Verwaltung laufen und für die der einzelne Eigentümer jeweils einen Akonto-Betrag gezahlt hat? Darunter fallen zum Beispiel die Unterhaltskosten für die Heizung, für die gemeinschaftlichen Räume und die Umgebung sowie die Tiefgarage, die Hauswartung, das Verwaltungshonorar sowie die Einlagen in den Erneuerungsfonds.

Zwar erhalten Stockwerk­eigentümer von der Verwaltung eine genaue Jahresabrechnung. Doch aus dieser Gesamtabrechnung können Laien ihren persönlichen Anteil nicht herausfiltern.

Genau hier setzt diese Dienstleistung an: Sie schlüsselt auf, wie gross der Anteil des einzelnen ­Eigentümers an den abzugsfähigen Gemeinschaftskosten ist. Diesen Betrag können die Eigentümer dann zu ihren eigenen ­Kosten dazuzählen und bei den Steuern abziehen.

Tipp: Stockwerkeigentümer sollten ihre Verwaltung bitten, eine solche individuelle Aufstellung mit ihrem Anteil an den Gemeinschaftsausgaben zu liefern. Ein Umfrage von K-Geld hat ­ergeben: Viele Verwaltungen ­machen das automatisch, bei anderen gibt es die Details nur auf Verlangen. Und einige – zum Beispiel die grosse Immoverwalterin Livit – bieten diesen Service gar nicht an.