Ja. Die Haftpflichtversicherung kann die Zahlung kürzen, weil es sich bei Ihrem Nachbarschaftsdienst um eine Gefälligkeit gehandelt hat. Bei Gefälligkeiten ist der Schadenverursacher nur beschränkt haftbar. Einige Versicherungen verzichten auf einen Abzug, andere hingegen kürzen ihre Leistungen um bis zu 50 Prozent. Tipp: Reden Sie mit Ihrer Versicherung. Bei solchen Kürzungen gibt es immer einen Verhandlungsspielraum. Wenn Sie ein guter Kunde sind, stehen Ihre Chancen nicht schlecht, dass die Kürzung reduziert wird.