Nein. Der Vertrag ändert sich durch den Wechsel einer Partei nicht. Eine neue Gläubigerin im Ausland kann eine bestehende Hypothek also nicht einfach kündigen. Solange Sie Ihrer Verpflichtung, die Zinsen fristgerecht zu zahlen, nachkommen, müssen Sie nichts befürchten. Im Übrigen bleibt die Schweizer Bank, bei welcher Sie den Vertrag abgeschlossen haben, weiterhin Ihre Ansprechpartnerin.