Herbert Aschwanden (Name geändert) ist 76 Jahre alt und wohnt in einem Einfamilienhaus in Schinz­nach-Bad AG. Er macht sich Gedanken darüber, ob seine Erben das Haus nach seinem Tod verkaufen. Dann müssten sie auf der Differenz zwischen den Anlagekosten und dem Verkaufspreis eine Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Die Anlagekosten setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis oder den Erstellungskosten und den wertvermehrenden Investitionen, die während der Besitzdauer get...