Ja. Die beiden Vorgänge haben nichts miteinander zu tun. Nach Ihrem Pensionskasseneinkauf müssen Sie lediglich in der 2. Säule die dreijährige Kapitalbezugsperre ­beachten. Das heisst: Sie sollten während dieser Sperrfrist von drei Jahren aus der Pensionskasse kein Kapital beziehen, denn sonst ­würde der Steuerabzug für die Einkauf nachträglich gestrichen.

Davon unabhängig können Sie jederzeit 3a-Geld vorbeziehen, um die Hypothek zu amortisieren. Diesen Bezug müssen Sie ver­steuern.