Nein. Die bestehenden Hypothekarverträge der Credit Suisse gehen ohne Ihre Zustimmung auf die UBS über. Sie gelten zu den gleichen Bedingungen weiter. Gemäss Anordnung des Bundesrates sind die Credit Suisse und die UBS zu einer einzigen Gesellschaft fusioniert worden. Rechtlich betrachtet gab es für Sie keinen Wechsel der Gegenpartei. Deshalb gibt es kein aus­serordentliches Kündigungsrecht.