Nein. Die laufende Hypothek ist ein Vertrag auf eine ­bestimmte Zeit. Mit der Unterschrift unter den Darlehens- und Pfandvertrag ist der ­Hypo­thekarvertrag zustande­gekommen. Nun sind Sie nur noch verpflichtet, die vertraglich eingegangenen Pflichten zu erfüllen. Das ist die frist­gerechte Bezahlung des Zinses und bei Ablauf der Hypothek die Rückzahlung des Darlehens. Mehr kann die Bank von Ihnen rechtlich nicht verlangen.