In Verträgen mit Hypothekenkunden ermächtigt sich die Credit Suisse , «das Kreditverhältnis mit allen Sicherheiten und Nebenrechten ganz oder teilweise auf eine Drittpartei im In- oder Ausland zu übertragen oder abzutreten». Und die Bank dürfe Drittparteien und «weiteren Beteiligten» die mit der Hypothek zusammenhängenden Informationen «jederzeit» zugänglich machen.

Hintergrund der Klausel: Mit Veräusserunge...