Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ersetzt den Lohnausfall, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit ­keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Wer Taggelder nach dem Prinzip der Schadenver­sicherung erhält, muss in der Praxis einen Lohnausfall nachweisen, damit Taggeld aus­bezahlt wird. Bei der Summenversicherung hingegen ist eine feste Summe versichert, die bei Erwerbsunfähigkeit auf jeden Fall ausbezahlt werden muss.

Tipp: Schliessen Sie un­bedingt eine solche Summenversicherung ab. Sonst riskieren Sie, dass die Taggelder und Renten gekürzt werden, falls Sie bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit beispielsweise nur in einem Teilpensum arbeiten. Achten Sie ­darauf, dass in der Police ausdrücklich der Begriff Summenversicherung steht.