Ja. Eine Festhypothek ist ein Vertrag auf eine bestimmte Zeit. Eine Kündigung ist also grundsätzlich nicht möglich. Die Banken stimmen trotzdem jeweils zu, verlangen aber eine sogenannte Vor­fälligkeitsentschädigung. Diese darf gemäss aktuellen Gerichtsurteilen höchstens so hoch sein wie die ­gesamten Zinsen, die bis zum vereinbarten Ablauf der Hypothek geschuldet wären. Es sei denn, im Vertrag werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie noch höher sein kann.

Es gibt aber auch Kreditgeber, die beim Verkauf der Liegenschaft keine Vorfälligkeitsentschä­digung verlangen. Die Versicherung Swisslife zum Beispiel verzichtet beim Verkauf einer Liegenschaft ausserhalb der Familie und des Verwandtenkreises auf eine Vorfälligkeits­entschädigung. Bei Swisslife kostet eine 10-jährige Festhypothek zurzeit 0,85 Prozent.