Ja. Beim Eintritt in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers ist Ihr Mann verpflichtet, all seine Vorsorgeguthaben – also Basisvorsorge und Kaderplan – einzubringen, und zwar bis zum Erreichen der maximalen reglementarischen Leistungen für ein Pensum von 60 Prozent. Alles Geld, welches das Maximum der reglementarischen Leistungen überschreitet, muss die bishe­rige Pensionskasse gemäss Ihren Anweisungen auf maximal zwei Freizügigkeitskonten überweisen.

Das Geld auf Freizügigkeitskonten muss nicht bis zum Alter von 65 Jahren bezogen werden. Ihr Mann muss das Kapital erst mit spätestens 70 beziehen. So könnte Ihr Mann die dreijährige Sperrfrist für den Kapitalbezug einhalten.