Ja. Ein Vorbezug der AHV-Rente ist nicht für eine beliebige Anzahl ­Monate möglich. Die ­Rente kann nur um ein ganzes oder um zwei ganze Jahre vorbezogen werden. Man muss die Anmeldung für einen Vorbezug spätestens am letzten Tag des Monats, in dem man Geburtstag hat, bei der Ausgleichskasse ­einreichen. Sie müssen die rechtzeitige Anmeldung beweisen können, etwa mit einem eingeschriebenen Brief. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht ­möglich.