Ja. Wenn beide Pensionskassen den vollen Koordinationsabzug von zurzeit 25 095 Franken machen, reduziert das Ihren versicherten Lohn in der zweiten Säule. Das führt dazu, dass Sie in der Pensionskasse weniger Altersguthaben äufnen und später weniger Altersleistungen erhalten. Beantragen Sie deshalb bei der Pensionskasse des Hauptarbeitgebers, dass sie beide Löhne für Sie versichert. Die meisten Pensionskassenreglemente sehen diese Möglichkeit vor.