Nein. Bei einem Gemeinschaftskonto (Compte joint) würden im Fall eines Konkurses der CS die Ein­lagen von 400 000 Franken zweigeteilt. Grundsätzlich hätte jeder von Ihnen Anspruch auf 200 000 Franken. Durch das Einlagensicherungssystem der Esisuisse sind aber nur 100 000 Franken pro ­Kunde und Bank abgesichert. Das heisst: Ihnen und Ihrem Mann würden je 100 000 Franken zugesprochen – also total 200 000 Franken. Die restlichen 200 000 Franken auf dem Konto wären nicht abgesichert. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter Esisuisse.ch.