Nein. Steuerabzüge sind nur bei Organisationen mit ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken erlaubt, die auf einer kantonalen Spendenliste aufgeführt sind. Swisslos ist keine solche gemeinnützige Organisation.

Übrigens: Lottogewinne bis zu 1 Million Franken von in der Schweiz zugelas­senen Spielen müssen Sie nicht versteuern. Bei Gewinnen, die Sie versteuern müssen, können Sie 5 Prozent oder maximal 5000 Franken Einsatzkosten abziehen.