Ja. Sie können die 35-pro­zentige Verrechnungssteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern. So sieht es der Staatsvertrag über die Doppel­besteuerung zwischen der Schweiz und Portugal vor. Ähnliche Vereinbarungen hat die Schweiz mit rund 100 Staaten abgeschlossen, darunter mit allen EU-­Ländern.

Rückforderbar sind insbeson­dere Zinserträge auf Sparkonten oder Obligationen sowie Dividendenerträge auf Aktien. So gehen Sie vor: Laden Sie das Rückforderungsformular von der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung herunter. Damit Sie es öffnen können, müssen Sie vorgängig das Programm «Snapform Viewer» installieren. Oder Sie bestellen via Internet, E-Mail oder Telefon bei der Steuerverwaltung das für Portugal anwendbare Formular 605.020.27. Die Lieferung erfolgt per Post.

In dieses Formular tragen Sie alle Konten, Wertschriften und Erträge sowie die darauf entrichtete Verrechnungssteuer ein und senden es zurück. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer erfolgt auf ein Bankkonto Ihrer Wahl.