Ja. Jede Person kann jede ­andere Person betreiben. Auch Leute, die selber Einträge im Betreibungs­register haben, können anderen Personen einen Zahlungsbefehl zukommen lassen. Wenden Sie sich dazu an das Betreibungsamt.

Sinnvoll ist eine Betreibung ­allerdings nur, wenn Sie Ihre For­derung einigermassen hieb- und stichfest belegen können. Und wenn die betriebene Person Geld hat, um die Schuld zu zahlen. Sonst verursacht Ihnen ein Zahlungs­befehl nur unnötige Kosten.

Geht der geschuldete Betrag nicht ziffernmässig genau aus einem Vertrag oder Gerichtsurteil hervor, sollten Sie nicht betreiben, sondern beim Friedensrichter Klage ein­reichen.