Teure Börsengeschäfte. Das Bundesgericht musste sich im September 2016 mit einem ­Vermögensverwalter und seiner «desaströsen» Arbeit befassen. Ein Kunde hatte dem Verwalter 229520 US-Dollar anvertraut. Nach knapp drei Monaten hatte der Anleger noch 460 USD auf ­seinem Konto. In dieser Zeit hatte der Verwalter rund 2600 Handelsgeschäfte mit hoch­riskanten Terminkontrakten (Futures) betrieben. Diese kosteten den Kunden jedes Mal eine Gebühr von 59 Dollar. ­Insgesamt wurden dem Kunden 17000 USD an Kosten belastet. Diese «exzessive Handels­tätigkeit» sei eine strafbare «Kommissionsschinderei», befand das Bundesgericht.

Die Vorgänge passierten 2006. Doch in ähnlicher Weise kann das heute noch geschehen. Das zeigt das Beispiel der Fair Consulting GmbH in Delémont JU.