Jedes vierte Paar in der Schweiz lebt im Konkubinat – Tendenz steigend. Viele Konkubinatspartner möchten sich erbrechtlich gegenseitig begünstigen. Der Hinterbliebene soll zumindest einen Teil des Vermögens des Verstorbenen erben. Dabei wird je nach Kanton eine hohe Erbschaftssteuer fällig. In Schaffhausen etwa muss der Hinterbliebene bei einem Erbe von 500000 Franken Erbschaftssteuern von über 176000 Franken an den Fiskus abliefern – so viel wie in keinem...