Wer mehr als einen Wohnsitz hat, darf nicht einfach wählen, wo er besteuert werden möchte. Steuer­pflichtig ist man dort, wo man ­seinen Lebensmittelpunkt hat. Auch dann, wenn es anderswo vielleicht steuergünstiger wäre.

Wo sich dieser Lebensmittelpunkt befindet, ist oft umstritten – gerade bei Wochenaufenthaltern. Am Arbeitsort mit seinen vielfäl­tigen beruflichen und gesellschaft­lichen Beziehungen? Oder sind die familiären und s...