Anlegerschutz. Banken, die Anlagefonds vertreiben, müssen seit Anfang Jahr in Beratungsgesprächen mit Kunden Kaufempfehlungen, Anlageziele und Risikoprofil des Anlegers in ­einem Protokoll festhalten und dem Kunden aushändigen.

Doch die neue Richtlinie der Bankiervereinigung ist lückenhaft. Denn es besteht keine Protokollierungspflicht, wenn der Berater dem Kunden eine Empfehlung zum Halten oder Verkauf eines Fonds erteilt. 

Tipp: Inhaber von Fonds­anteilen sollten in solchen Fällen auf einem Protokoll bestehen. Damit hat ein Anleger bei allfälliger Falschberatung später Beweismittel in der Hand.