Kaum. Einzahlungen in die Säule 3a sind vor allem deshalb attraktiv, weil man den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. In Ihrem Wohnkanton Zürich dürfen Steuerpflichtige allerdings nur einen reduzierten Steuerabzug für Versicherungsprämien vornehmen, wenn sie Beiträge an die zweite Säule oder an die Säule 3a leisten. Wenn Sie dieses Jahr zum Beispiel 3000 Franken in die dritte Säule einzahlen, können Sie diesen Betrag zwar vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ihr steuerbares Einkommen sinkt aber lediglich um 400 Franken, weil Sie als Ehepaar statt maximal 7800 nur noch 5200 Franken für Versicherungsprämien und Spar­zinsen abziehen können.