Wahrscheinlich nicht. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach dem Vorsorgeplan. Wahrscheinlich zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber mehr in die Pensionskasse ein als vorgeschrieben. Das ist bei Teilzeitangestellten häufig der Fall, weil andernfalls die Rente zu gering ausfällt. Was über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ein­bezahlt wird, landet bei der Pensionskasse im Überobligatorium.