K-Geld-Leserin Anna Anliker aus Bern (Name geändert) transferierte ihre Wertschriften von der Migros-Bank zur Konkurrenz. Als sie die Abrechnung erhielt, wunderte sie sich. Sie musste für den Transfer nicht nur 600 Franken zahlen – nämlich 100 Franken pro Posten gemäss Preisliste. Sondern zusätzlich 48 Franken für die Mehrwertsteuer.

Aus der 24-seitigen «Preisliste für Dienstleistungen» der Migros-Bank wurde Anliker nicht schlau. Auf Seite 21 fand sie zwar den Hinweis: «Staatliche Abgaben (z. B. Mehrwertsteuer) werden zusätzlich belastet.» Für welche Dienstleistungen dieser Hinweis gilt, bleibt jedoch unklar.

Klar ist: Für Kontoeröffnung, -führung und -schliessung sowie Zahlungsverkehr und Geldwechsel müssen Banken laut Preisbekanntgabe-Verordnung «die tatsächlich zu bezahlenden Preise» angeben. Sie dürfen dann keine zusätzlichen Steuern verlangen.

Anders sieht es bei Dienstleistungen aus, die nicht in der Verordnung festgehalten sind – zum Beispiel Wertschriftentransfers. Hier darf die Mehrwertsteuer draufgeschlagen werden. Aber auf der Preisliste muss bei jedem Posten klar sein, ob es sich beim angegebenen Preis um den Endpreis handelt oder nicht.

Bei der Migros-Bank ist das nicht der Fall. Zum Teil figurieren auf der gleichen Seite Preise ­inklusive und Preise exklusive Mehrwertsteuer.

Dazu Guido Sutter, Leiter des Ressorts Recht im Staatssekreta­riat für Wirtschaft: «Die Preisliste  erfüllt die Anforderungen an die Preistransparenz nicht.» Damit werde «das Risiko geschaffen, dass Konsumenten getäuscht werden».

Immerhin: Nach der Anfrage von K-Geld hat die Migros-Bank beschlossen, noch vor Ende Jahr neue Preislisten aufzulegen.