Ja. Falls die Laufzeiten der beiden Hypotheken­tranchen nicht mehr als anderthalb Jahre auseinander liegen, können Sie mit der einen Tranche zu einer neuen Bank wechseln, während die andere bei der bisherigen Bank weiterläuft. Das haben die Banken in einem nicht veröffentlichten Rundschreiben der Schweizerischen Bankiervereinigung festgelegt. Voraussetzung dafür ist, dass später auch die zweite Tranche an die Nachfolgebank geht. Die Nachfolgebank erhält bereits mit der ersten Tranche alle Grundpfandrechte. Der Vorgängerbank dient ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Nachfolgebank als Sicherheit.