Nein. Minderjährige können nur im Rahmen ihres Sackgelds oder Lehrlingslohns grundsätzlich frei entscheiden, was sie mit ihrem Geld kaufen wollen. Solche Verträge können sie gültig eingehen. Der Betrag von 450 Franken übersteigt das Sackgeld klar. Deshalb ist der Vertrag ungültig, wenn nicht Sie als Eltern den Vertragsabschluss nachträglich genehmigen.