Nein. Die Versicherungs­police läuft auf das Auto und nicht auf eine Person oder einen Haushalt. Somit besteht der Versicherungsschutz auch, wenn die nicht mehr im selben Haushalt wohnhafte Tochter mit dem Auto fährt.

Wichtig ist, dass Ihre Tochter in der Versicherungspolice als häufigste Lenkerin eingetragen ist. Sofern das bisher nicht der Fall war, kann diese Änderung eine Er­höhung der Prämie und des Selbstbehalts bewirken. Wenn Ihre Tochter in der Police nicht als häufigste Lenkerin angegeben ist, könnte die Versicherung im Schadenfall wegen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten und die Zahlung verweigern.