Ja. Sie müssen auf jeden Fall bis zum ordentlichen Pensionsalter AHV-Beiträge für Nicht­erwerbstätige leisten. Diese sind geschuldet, unabhängig davon, ob Sie das durchschnittliche Jahreseinkommen vor der ordentlichen Pensionierung bereits erreicht haben oder nicht. Das gilt sowohl für Einzelpersonen wie auch für Ehepaare. Zur Berechnung der AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige wird Ihr jährliches Einkommen (Renten und andere Einkünfte) und das Vermögen herangezogen.