Nein. Seit 2019 sind Ge­winne aus Wettbewerben bis zu 1 Million Franken steuerfrei. Sie müssen den Zeitwert des Fahrzeugs aber in der Steuererklärung als Vermögen deklarieren. Im Kanton Bern sind das im ersten Jahr 65 Prozent des Neuwerts, also 57850 Franken. Je nach Kanton ist die Entwicklung des Wertverlusts eines Neuwagens unterschiedlich festgelegt.