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17.02.2025
Ja. Die Liegenschaften werden in jenem Kanton besteuert, in dem das Grundstück liegt – für Sie also im Kanton Waadt. Damit bestimmt der Kanton Waadt, was als Unterhalt abgezogen werden darf und was nicht. Wenn Sie mehr als die Pauschalabzüge geltend machen, darf das Steueramt Waadt diese Auflistung verlangen.
Es reicht, wenn Sie eine komplette Steuererklärung an Ihrem Wohnort in St. Gallen einreichen und dem anderen Kanton eine Kopie des Hauptformulars schicken – die ersten zwei bis vier Seiten plus die Auflistung der effektiven Unterhaltskosten. Einige Steuerämter vermerken dies so auf ihren Steuerformularen, etwa jenes im Kanton Graubünden.
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