Nein. Yuh schreibt in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen: «Auf unsere Anfrage verpflichten Sie sich, uns alle von uns benötigten Informationen und Unterlagen über Sie selbst zur Verfügung zu stellen.» Entscheidend in diesem Satz ist das Wort «benötigt». Laut Geldwäschereigesetz ist es nötig, dass Yuh Sie anhand eines beweiskräftigen Dokumentes wie Identitätskarte oder Pass identifiziert und von Ihnen eine Erklärung einholt, dass Sie der wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten sind. Darüber hinausgehende Informationen benötigt die Bank nicht.

Die Besitzer von Yuh sind die Banken Swissquote und Post­finance. Diesen Instituten geht es wohl darum, mit Hilfe solcher Fragebogen möglichst viele Kundendaten zu sammeln, um ihr Marketing darauf auszurichten. Mit dem Geldwäschereigesetz lässt sich diese Datensammlerei jedenfalls nicht begründen.